Waffen der Gläubiger

Die Waffen der Gläubiger



Die Waffen der Gläubiger sind äußerst vielfältig und sollten gezielt eingesetzt werden. Im Besonderen sollte nicht mit "Kanonen auf Spatzen" geschossen werden, denn die Kanonenkugeln haben auch Ihren Preis. Daher ist eine Sicherungsmaßnahme im Voraus, eine wichtige und vorausschauende Maßnahme, die dem Gläubiger hilft, seine berechtigte Forderung zu erhalten.


Dazu gehört auch, dass im Vertrag eine entsprechende Sicherungsmaßnahme eingefügt ist. Gute Sicherheitsmaßnahmen helfen dem Gläubiger auch im Schadensfall, nämlich der Insolvenz, zumindest seine gelieferte Ware wieder zurück zuerhalten.


Bei Verbrauchern können dass auch Lohnabtretungen sein, die dem Gläubiger helfen auch im Falle einer Verbraucherinsolvenz, zumindest einen Teil seiner Forderung zurückzuholen.


Wenn der Schuldner die Zahlung mit ständig vorgeschobenen Gründen herausschiebt, dann muss der Gläubiger entscheiden, ob er einen Mahnbescheid oder eine Klage gegen den Schuldner einleitet.


Ist im Vertrag das Zahlungsziel vermerkt, dann muss der Gläubiger nicht mehr mahnen, da der Schuldner automatisch in Verzug kommt. Die Verzugszinsen können nun sofort berechnet werden. Das kann aber auch bedeuten, dass der Gläubiger ohne weitere Warnung einen Mahnbescheid versenden kann und dadurch den Schuldner unter Druck setzt. Welche Waffen der Gläubiger einsetzt, entscheidet er sicher auch individuell nach der Wertschätzung seiner Kunden bzw. Schuldner.


Die bekannteste Maßnahme ist sicher der Mahnbescheid mit der anschließenden Zwangsvollstreckung. Vorher ist es aber sinnvoll zu prüfen ob der Schuldner überhaupt pfändbar ist. Sollten wir feststellen, dass der Schuldner kein pfändbares Einkommen hat, dann ist mit Sicherheit eine Kontopfändung eine Maßnahme die Ihnen nur unnötige Kosten verursacht. Sie würden schlechtem Geld, gutes Geld hinterher werfen. Trotzdem ist der Mahnbescheid eine sehr schnelle Hilfe für Forderungsmanagement des Gläubigers. Dazu kommt, dass der Mahnbescheid eine Verjährung stoppt.


Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über Mahnsysteme, Zwangsvollstreckungen, Sicherungsmaßnahmen in den Verträgen, strategische Gläubigerberatung und die Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren.



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