Gläubiger Rechte im Insolvenzverfahren

Die Gläubiger-Rechte im Insolvenzverfahren



Wenn Sie als Gläubiger keine insolvenzrechtlichen Sicherheiten haben, werden Sie sich an der letzen Stelle in der Rangfolge der Gläubiger befinden.
Bei einer Insolvenz gilt zwar der Grundsatz, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden sollen. Allerdings gilt dass nur für die Gläubiger, die den gleichen Rang einnehmen, d. h., es gibt eine Rangordnung für Gläubiger und die bestimmt ob und wie viel, Sie von Ihrer Forderung erhalten. Also muss es Ihr Ziel sein, sich mit Abschluss des Kaufvertrages oder mithilfe der allgemeinen Geschäftsbedingungen, insolvenzrechtlich auf die ersten beiden Ränge zu bringen.


Die Rangordnung der Gläubiger:


1. Aussonderungsrechten: „Diese Gläubiger sind Eigentümer von Gegenständen, die sich beim Schuldner befinden"
2. Absonderungsrechten: „Diese Gläubiger werden bevorzugt befriedigt"
3. Massegläubiger „
Bevor die restlichen Gläubiger befriedigt werden, werden die Gerichtskosten und das Honorar des Insolvenzverwalters abgezogen"
4. Insolvenzgläubiger: „Sollte noch etwas übrig bleiben, wird der Rest nach dem prozentualen Forderungsanteil an die Gläubiger ohne Sicherungsrechte verteilt".


Für Sie bedeutet das, dass Sie sich schon vor der Insolvenz unbedingt insolvenzrechtlich positionieren müssen. Wir helfen Ihnen gerne, die Forderung unanfechtbar abzusichern und so Ihre Rechte beim Insolvenzverwalter durchzusetzen.